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Steuern sparen mit Kunst: Wie das deutsche Steuerrecht Künstler und Käufer unterstützt

Steuern sparen mit Kunst: Im deutschen Steuerrecht gibt es mehrere Möglichkeiten, wie sowohl Kunstschaffende als auch Kunstkäufer steuerlich entlastet werden können. Im Folgenden wird erklärt, wie man durch den Erwerb, die Nutzung und den Verkauf von Kunst Steuern sparen kann.

1. Kunst als Investition – Steuerliche Vorteile für Käufer

Der Kauf von Kunstwerken kann aus steuerlicher Sicht besonders interessant sein, insbesondere für Privatpersonen, die Kunst als langfristige Investition betrachten.

Spekulationsfrist und Steuerfreiheit bei privatem Verkauf:
Beim Verkauf von Kunstwerken im Privatvermögen gilt eine sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr. Wenn das Kunstwerk länger als ein Jahr im Besitz war, ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei. Dies macht Kunst zu einer interessanten Anlage, da mögliche Wertsteigerungen nicht versteuert werden müssen, sofern die Haltedauer eingehalten wird.

Abschreibungen für Unternehmen:
Auch Unternehmen können Kunst steuerlich absetzen. Kunstwerke, die in den Geschäftsräumen aufgehängt werden, gelten als Betriebsausgaben und können abgeschrieben werden. Der Kaufpreis wird dabei über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Kunstwerke, die zur Dekoration oder für repräsentative Zwecke genutzt werden, können so steuerlich geltend gemacht werden.

2. Umsatzsteuerliche Behandlung von Kunst

Ermäßigter Umsatzsteuersatz:
In Deutschland unterliegen Kunstwerke, die direkt vom Künstler verkauft werden, einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % anstatt 19 %. Dies gilt für Originalgemälde, Skulpturen und andere Unikate. Für Käufer bedeutet das, dass der Erwerb von Kunst direkt beim Künstler steuerlich günstiger ist.

Künstlersozialabgabe:
Künstler, die ihre Werke verkaufen, müssen unter Umständen die Künstlersozialabgabe zahlen. Diese Abgabe sichert, dass selbständige Künstler in die Sozialversicherung einzahlen. Für Käufer oder Galerien, die regelmäßig Kunstwerke kaufen oder vertreiben, kann dies eine zusätzliche Abgabe bedeuten, die aber als Betriebsausgabe absetzbar ist.

3. Steuerliche Vorteile für Kunstschaffende

Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit:
Künstler, die ihre Werke verkaufen, erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Diese unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings können Künstler verschiedene Betriebsausgaben wie Materialkosten, Ateliermiete, Reisekosten zu Ausstellungen oder Marketingausgaben geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken.

Kleinunternehmerregelung:
Künstler können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wenn ihr Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr liegt. In diesem Fall sind sie von der Umsatzsteuer befreit, was ihre Kunstwerke für Käufer günstiger macht. Diese Regelung ist besonders für junge oder nebenberufliche Künstler interessant.

4. Schenkung und Erbschaft von Kunstwerken

Auch bei der Schenkung oder Erbschaft von Kunstwerken können steuerliche Vorteile genutzt werden. Für Schenkungen und Erbschaften von Kunstwerken gelten dieselben Freibeträge wie für andere Vermögenswerte. Der tatsächliche Wert eines Kunstwerks kann durch eine professionelle Schätzung ermittelt werden, was zu steuerlichen Vorteilen führen kann.

Steuerfreibeträge:
Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es hohe Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften. Für entferntere Verwandte oder Freunde können die Steuern jedoch höher ausfallen, sofern der Wert des Kunstwerks den Freibetrag übersteigt. Eine sorgfältige Planung kann hier helfen, den Freibetrag optimal auszuschöpfen.

5. Spenden von Kunstwerken

Eine weitere Möglichkeit, Steuern mit Kunst zu sparen, besteht in der Spende von Kunstwerken. Sowohl Künstler als auch Sammler können Kunstwerke an gemeinnützige Organisationen spenden und den Wert der Spende als Sonderausgabe absetzen. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Voraussetzungen für die Steuerabzugsfähigkeit:
Damit die Spende steuerlich absetzbar ist, muss die Organisation gemeinnützig anerkannt sein. Zudem ist eine professionelle Schätzung des Kunstwerkes erforderlich, um den Wert der Spende korrekt zu berechnen.

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